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   OLG Jena, 09.05.2007 - 2 W 124/07   

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OLG Jena, 09.05.2007 - 2 W 124/07 (https://dejure.org/2007,21099)
OLG Jena, Entscheidung vom 09.05.2007 - 2 W 124/07 (https://dejure.org/2007,21099)
OLG Jena, Entscheidung vom 09. Mai 2007 - 2 W 124/07 (https://dejure.org/2007,21099)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • webshoprecht.de

    Zur Widerrufsfrist bei eBay - Sofort-Kauf-Option - Preis-Vorschlag-Option - die Widerrufsfrist beträgt einen Monat

  • webshoprecht.de

    Zustandekommen eines Vertrages bei Benutzung der "Sofort-Kauf-Option" b ei eBay und Widerrufsbelehrung in Textform

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Widerrufsfrist bei eBay

  • webshoprecht.de (Leitsatz)

    EBay - Textform - Wahrung der Textform durch Abgabe der Erklärung auf einer Webseite - Widerrufsbelehrung

  • drbuecker.de (Kurzinformation)

    Widerrufsfrist bei eBay von 1 Monat auch für Sofort Kaufen Option

  • shopbetreiber-blog.de (Zusammenfassung und Entscheidungsanmerkung)

    Widerrufsfrist bei eBay beträgt auch bei "Sofort Kaufen” einen Monat

Besprechungen u.ä.

  • shopbetreiber-blog.de (Zusammenfassung und Entscheidungsanmerkung)

    Widerrufsfrist bei eBay beträgt auch bei "Sofort Kaufen” einen Monat

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • KG, 05.12.2006 - 5 W 295/06

    Fernabsatzvertrag: Anforderungen an die Widerrufsbelehrung bei Absatz von Waren

    Auszug aus OLG Jena, 09.05.2007 - 2 W 124/07
    Die Mitteilung auf der Angebotsseite selbst reicht nicht aus, solange diese nicht tatsächlich vom Verbraucher bewusst auf seine Festplatte heruntergeladen wurde oder tatsächlich ausgedruckt wurde (KG NJW 2006, 3125, 3216; KG MMR 2007, 185, 186; OLG Hamburg MMR 2006, 675, 677; Palandt/Heinrichs § 312 c BGB Rn. 7).

    Außerdem setzt das Muster eine Belehrung in Textform voraus und nicht bloß auf einer Angebotsseite im Internet (so auch KG MMR 2007, 185, 186).

    Weist der Verfügungsbeklagte jedoch nur auf ein zweiwöchiges Widerrufsrecht hin, ist die Belehrung in den genannten Sofortkauf-Fällen (zum Beispiel bei Zeitablauf von drei Wochen) geeignet, den Verbraucher von der Ausübung eines an sich noch bestehenden Widerrufsrechts abzuhalten (so auch KG MMR 2007, 185, 186).

  • OLG Jena, 08.03.2006 - 2 U 990/05

    Zwischen Internethändlern und regional tätigen Gewerbetreibenden besteht

    Auszug aus OLG Jena, 09.05.2007 - 2 W 124/07
    Mit der Zuwiderhandlung gegen § 312 c Abs. 1, 355 Abs. 2 BGB, Art. 240 EGBGB, § 1 Abs. 1 Nr. 10 BGB-InfoVO verstößt der Verfügungsbeklagte gegen § 4 Nr. 11 UWG, denn die genannten Rechtsnormen sind dazu bestimmt, das Marktverhalten im Interesse der Marktteilnehmer zu regeln (Senat GRUR-RR 2006, 283; KG aaO.; OLG Hamburg aaO.).
  • OLG Jena, 22.03.2006 - 2 U 1136/05

    in der Ausgabe "

    Auszug aus OLG Jena, 09.05.2007 - 2 W 124/07
    Die sprachliche Umformulierung (§ 938 Abs. 1 ZPO) beruht auf der Beschränkung auf die konkrete Verletzungsform und hat kein Teilunterliegen zur Folge, weil der Verfügungskläger bereits mit seinem zuerst angekündigten Antrag mit der Formulierung "wenn dies geschieht wie..." eine Beschränkung auf die konkrete Verletzungsform vorgenommen hat (vgl. Senat GRUR-RR 2006, 247).
  • BGH, 07.11.2001 - VIII ZR 13/01

    Zum Zustandekommen eines Kaufvertrages bei einer Internet-Auktion

    Auszug aus OLG Jena, 09.05.2007 - 2 W 124/07
    1.) Der Sofortkauf im Rahmen der Internetplattform E. ist allerdings keine Versteigerung in dem Sinne, dass der Vertrag zwischen den Parteien dadurch zustande kommt, dass der das Höchstgebot abgebende Käufer ein verbindliches, an die das Höchstgebot abgebende Person gerichtetes Angebot des sein Angebot bei E. freischaltenden Verkäufers annehmen würde (vgl. dazu BGH NJW 2002, 363, 365).
  • BGH, 26.01.2005 - VIII ZR 79/04

    Zustandekommen von Kaufverträgen im Internet bei falscher Kaufpreisauszeichnung

    Auszug aus OLG Jena, 09.05.2007 - 2 W 124/07
    Die Willenserklärung eines Verkäufers, der bei E. eine "Sofort-Kaufen"-Option zur Verfügung stellt, ist mit derjenigen eines Verkäufers, der seine Ware in einem gewöhnlichen Onlineshop anbietet (dazu BGH NJW 2005, 976), nicht vergleichbar.
  • BGH, 04.07.2002 - I ZR 55/00

    Belehrungszusatz

    Auszug aus OLG Jena, 09.05.2007 - 2 W 124/07
    Denn die Mitteilung der Widerrufsbelehrung vor der entscheidenden Vertragserklärung des Verbrauchers genügt nicht den gesetzlichen Erfordernissen (BGH NJW 2002, 3396, 3398).
  • OLG Hamburg, 24.08.2006 - 3 U 103/06

    Wettbewerbsverstoß bei Fernabsatzvertrag via Internet: Dauer der Widerrufsfrist

    Auszug aus OLG Jena, 09.05.2007 - 2 W 124/07
    Die Mitteilung auf der Angebotsseite selbst reicht nicht aus, solange diese nicht tatsächlich vom Verbraucher bewusst auf seine Festplatte heruntergeladen wurde oder tatsächlich ausgedruckt wurde (KG NJW 2006, 3125, 3216; KG MMR 2007, 185, 186; OLG Hamburg MMR 2006, 675, 677; Palandt/Heinrichs § 312 c BGB Rn. 7).
  • LG Memmingen, 23.06.2004 - 1H O 1016/04

    Verkauf über eBay ist keine Versteigerung

    Auszug aus OLG Jena, 09.05.2007 - 2 W 124/07
    Da der Verkäufer in Hinblick auf seine Vorratshaltung nicht weiter schutzbedürftig ist, ist seine Willenserklärung als ein verbindliches Angebot anzusehen (so auch LG Memmingen NJW 2004, 2389, 2390; Bonke/Gellmann NJW 2006, 3169, 3171), das der Käufer nur noch durch Anklicken der "Sofort-Kaufen"-Option anzunehmen braucht bzw. annehmen kann.
  • LG Flensburg, 23.08.2006 - 6 O 107/06

    Die Ebay-Auktionsseite erfüllt die Textform; § 312c Abs. 2 S.2 ist eine dem § 357

    Auszug aus OLG Jena, 09.05.2007 - 2 W 124/07
    Die bloße Möglichkeit zur Abspeicherung auf der eigenen Festplatte oder zum Ausdrucken reichen genauso wenig aus wie das automatische Abspeichern von Internetseiten in dem Dateiordner "Temporäre Internetdateien" auf dem eigenen Computer (so auch Hoffmann aaO. S. 677; Bonke/Gellmann aaO. S. 3170, anders LG Flensburg MMR 2006, 686).
  • OLG Köln, 24.08.2007 - 6 U 60/07

    Anforderungen an den Inhalt der Widerrufsbelehrung bei "Sofort-Kaufen"-Geschäften

    a) Nach § 312c Abs. 1 S. 1 BGB, Art. 240 EGBGB, § 1 Abs. 1 Nr. 10 BGB-InfoV sind die Verbraucher bei Fernabsatzverträgen bereits vor Abgabe ihrer Vertragserklärung über das Bestehen oder Nichtbestehen ihres Widerrufsrechts (§ 312d Abs. 1 S. 1 BGB) sowie die Bedingungen, Einzelheiten der Ausübung und die Rechtsfolgen des Widerrufs (§ 355, 357 BGB) zuverlässig - nämlich klar, verständlich, mediengerecht und selbstverständlich auch inhaltlich zutreffend - zu unterrichten; diese Informationspflicht stellt eine verbraucherschützende Marktverhaltensregelung dar (OLG Hamm, GRUR-RR 2005, 285 = MMR 2005, 540; OLG Jena, GRUR 2006, 283; BeckRS 2007, 10379; KG - 5 W 156/06, NJW 2006, 3215 = MMR 2006, 678; MMR 2007, 185; OLG Hamburg - 3 U 103/06, GRUR-RR 2007, 174 = MMR 2006, 675; OLG Frankfurt/M., GRUR 2007, 56 = MMR 2007, 322; Hefermehl / Köhler / Bornkamm, UWG, 25. Aufl., § 4, Rn. 11.170; Föhlisch, MMR 2007, 139 [141]).

    Für die im Streitfall maßgebliche Angebotsform "Sofort-Kaufen" stellt § 11 Nr. 1 der bis 01.01.2007 gültigen Fassung dieser Geschäftsbedingungen (Zitat bei AG Moers, NJW 2004, 1330) klar, dass der Teilnehmer mit dem Einstellen des Artikels auf die Webseite ein verbindliches Angebot zum Verkauf dieses Artikels zu einem Festpreis an den Interessenten abgibt und der Vertrag unmittelbar - ohne weitere Mitwirkungshandlung des Verkäufers - zustande kommt, sobald der Kunde das Angebot durch Anklicken einer Schaltfläche und Bestätigung des Vorgangs mit seinem Passwort annimmt (vgl. OLG Jena - 2 W 124/07, BeckRS 2007, 10379; Bonke / Gellmann, NJW 2006, 3169 [3171]; Woitkewitsch / Pfitzer, a.a.O.; Spindler / Nink, DRiZ 2007, 193 [195]).

    Dieser Auffassung ist jedoch mit der herrschenden Meinung in Rechtsprechung (KG, NJW 2006, 3215 = MMR 2006, 678; MMR 2007, 185; OLG Hamburg, GRUR-RR 2007, 174 = MMR 2006, 675; MMR 2007, 320; Beschl. v. 19.06.2007 - 5 W 92/07; OLG Jena, BeckRS 2007, 10379; LG Kleve, MMR 2007, 332; die durch BGH, NJW-RR 2004, 841 insoweit nicht bestätigte Entscheidung des OLG München, NJW 2001, 2263, wonach für die nach § 8 Abs. 1 VerbrKrG auf einem dauerhaften Datenträger zu erteilenden Vertragsinformationen ihre Lesbarkeit auf einer Internetseite bis zum Vertragsschluss ausreiche, betraf einen anderen, jetzt in § 312c Abs. 1 BGB geregelten Sachverhalt, vgl. KG, NJW 2006, 3215) und Schrifttum (jurisPK-BGB / Junker, 3. Aufl., § 126b, Rn. 13; Bamberger / Roth / Grothe, BeckOK BGB, § 355, Rn. 9; Hoffmann, MMR 2006, 676 [677]; Bonke / Gellmann, NJW 2006, 3169 [1370]; Mankowski, jurisPR-ITR 10/2006, Anm. 3; Woitkewitsch / Pfitzer, MDR 2007, 61 [62; 64]; Buchmann, MMR 2007, 347 [349 f.]) entgegenzutreten.

    Es ist technisch nicht unmöglich, eine Internet-Handelsplattform so zu gestalten, dass dem Verbraucher rechtzeitig vor Abgabe seiner den Vertragsschluss bewirkenden Erklärung eine formgerechte Widerrufsbelehrung mitgeteilt wird (Antwort der Bundesregierung, a.a.O., S. 4 zu Nr. 11; OLG Jena, BeckRS 2007, 10379 [sub II 2 e]; Bonke / Gellmann, a.a.O. [3172]).

    Dies gilt unabhängig davon, ob die zur Herstellung größerer Rechtssicherheit für die Unternehmen eingeführte Musterbelehrung ihrer Funktion gerecht zu werden vermag (vgl. dazu neben der Antwort der Bundesregierung zur Anfrage der FDP-Fraktion, BT-Drucks. 16/3595, nur Föhlisch, MMR 2007, 139 ff.; Buchmann, MMR 2007, 347 ff.; Woitkewitsch, MDR 2007, 630 ff. m.w.N.) und ob die vorgesehene Privilegierung allein bei einer Verwendung des Musters in Textform eingreift (so KG, MMR 2007, 185 [186]; OLG Jena, BeckRS 2007, 10379 [sub II 2 e]).

  • LG Frankfurt/Main, 07.05.2009 - 3 O 35/09
    Webseiten werden dem abrufenden Nutzer mittels eines Internet-Browsers angezeigt und damit üblicherweise im Arbeitsspeicher des Computers bzw. im Cache des Browsers oder in sonstiger flüchtiger Form (z.B. im Ordner "Temporäre Internetdateien") und damit - anders als E-Mails - nicht dauerhaft im Machtbereich des Empfängers gespeichert (OLG Jena, Urteil vom 09.06.2007, 2 W 124/07, juris Rn.8/9; OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.04.2008, 1-20 U 187/07, juris.
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